Caplugs Europe Verkaufsbedingungen und Konditionen

1. Vereinbarung. Diese Verkaufsbedingungen (diese “Bedingungen“) sind die ausschließlichen Bedingungen für den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen (zusammenfassend “Produkte“) durch Caplugs Europe B.V. (“Caplugs“) an den Kunden, der in der entsprechenden Vereinbarung, dem Angebot, dem Arbeitsauftrag, der Bestellung, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung (“Kunde“) angegeben ist. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, denen sie beigefügt sind, sowie für alle Angebote, Arbeitsaufträge, Bestellungen oder Rechnungen, die diesen Bedingungen beigefügt sind (zusammenfassend als “Vertrag” bezeichnet), und werden in diese einbezogen. Diese Bedingungen treten frühestens am folgenden Tag in Kraft: (i) Caplugs stellt dem Kunden ein Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung aus; (ii) den Erhalt der Produkte durch den Kunden; (iii) Caplugs’ vollständiger oder teilweiser Zahlungseingang für die Produkte; oder (iv) die Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Caplugs über den Verkauf von Produkten, in die diese Bedingungen aufgenommen werden.

2. Akzeptanz. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat, und ungeachtet der Verwendung der Bestellnummer des Kunden durch Caplugs als Entgegenkommen. Die Ausführung der Bestellung des Kunden stellt keine Annahme der Bedingungen des Kunden dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen. Alle vom Kunden in einer Produktanfrage, einer Bestellung oder einem anderen Dokument vorgeschlagenen Bedingungen, die von diesen Bedingungen abweichen, ihnen widersprechen oder sie ergänzen, gelten als wesentliche Änderung des Angebots und werden hiermit von Caplugs abgelehnt.

3. Einkaufspreis. Der Kunde zahlt Caplugs den Kaufpreis für die Produkte, wie er im Angebot von Caplugs, in der Auftragsbestätigung oder anderweitig in der Rechnung von Caplugs angegeben ist. Alle Preise sind in EURO angegeben. Caplugs kann seine Preise jederzeit und ohne Vorankündigung ändern, jedoch unter der Voraussetzung, dass die im Angebot von Caplugs genannten Preise nur für den im Angebot genannten Zeitraum gültig sind, sofern sie nicht vor der Annahme widerrufen werden. Die Preise von Caplugs verstehen sich ohne Versicherung, Versand, Bearbeitung, Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie andere ähnliche Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf die vom Kunden zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Zahlung aller derartigen Versicherungs-, Versand- und Bearbeitungskosten, Steuern, Zölle und Gebühren im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten. Caplugs liefert mit allen Sendungen eine Standard-Materialzertifizierung. Für spezielle Zertifizierungsanforderungen, die von Caplugs akzeptiert werden, können zusätzliche Gebühren anfallen.

4. Zahlungsbedingungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen (sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist). Wenn der Kunde keine Zahlungen bei Fälligkeit leistet, können ihm Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat (achtzehn Prozent (18 %) pro Jahr) oder der gesetzlich zulässige Höchstsatz, je nachdem, welcher Wert niedriger ist, auf den überfälligen Saldo berechnet werden. Caplugs ist nicht verpflichtet, dem Kunden Kredit- oder Finanzierungsbedingungen einzuräumen. Caplugs kann nach eigenem Ermessen jeden dem Kunden gewährten Kredit widerrufen und die vollständige Zahlung vor der Lieferung der Produkte durch Caplugs verlangen. Sollte Caplugs ein Inkassobüro oder einen Rechtsbeistand beauftragen oder Auslagen tätigen, um Zahlungen vom Kunden einzutreiben, werden alle diese Kosten zu den fälligen Beträgen hinzugerechnet, mit dem oben genannten Zinssatz verzinst und liegen in der Verantwortung des Kunden. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die unter diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen (auf die Caplugs durch die Ausübung der Rechte unter diesen Bedingungen nicht verzichtet), ist Caplugs berechtigt, die Lieferung von Produkten auszusetzen, wenn der Kunde die fälligen Beträge unter diesen Bedingungen nicht bezahlt. Der Kunde darf die Zahlung fälliger und zahlbarer Beträge nicht aufgrund einer Aufrechnung von Forderungen oder Streitigkeiten mit Caplugs zurückhalten, unabhängig davon, ob es sich um eine Vertragsverletzung von Caplugs, einen Konkurs oder etwas anderes handelt.

5. Versand und Lieferung. Die Lieferung aller Produkte erfolgt ab dem im jeweiligen Angebot und/oder der Bestellung angegebenen Werk von Works Caplugs (“Lieferort“), und alle Fracht- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Es kann zu geteilten Sendungen von mehreren Caplugs-Einrichtungen kommen, für die jeweils separate Frachtkosten anfallen. Für Kisten und druckwärmebehandelte Paletten können zusätzliche Kosten für jede benötigte Palette anfallen. Die Art des Versands und der Versandweg liegen im Ermessen des Kunden, es sei denn, Caplugs und der Kunde haben etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Produkte werden innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Eingang der Bestellung des Kunden geliefert, aber Caplugs haftet nicht für Verspätungen, Verlust oder Schäden beim Transport. Caplugs behält sich das Recht vor, die Produkte in Raten zu liefern; alle diese Raten werden separat in Rechnung gestellt und bei Fälligkeit bezahlt.

6. Eigentum und Verlustrisiko. Das Eigentum und das Verlustrisiko gehen mit der Lieferung der Produkte am Lieferort auf den Kunden über. Als Sicherheit für die Zahlung des Kaufpreises der Produkte gewährt der Kunde Caplugs hiermit ein Pfandrecht und ein Sicherungsrecht an allen Rechten, Ansprüchen und Interessen des Kunden an den Produkten, unabhängig davon, wo sie sich befinden, und unabhängig davon, ob sie jetzt bestehen oder später entstehen oder von Zeit zu Zeit erworben werden, sowie an allen Zugängen, Ersetzungen oder Änderungen der Produkte sowie an allen Erlösen (einschließlich Versicherungserlösen) aus dem Vorgenannten. In Bezug auf Produkte, die an Caplugs zurückgeschickt werden, verbleiben das Eigentum und das Verlustrisiko beim Kunden bis zum Erhalt und der Annahme der Produkte durch Caplugs.

7. Quantitäten. Die Bestellmengen werden auf die nächstliegende Standardverpackungsmenge (Standardkarton, Mini Pak oder Micro Pak) erhöht oder verringert. Caplugs kann die Mengen im Standardkarton, Mini Pak oder Micro Pak jederzeit und ohne Vorankündigung ändern. Die Lieferung von 5% mehr oder weniger als die bestellte Menge gilt als Erfüllung der Bestellung für kundenspezifische Verschlüsse oder Standardverschlüsse in nicht standardmäßigen Farben oder Materialien. Die Mindestbestellmengen sind wie folgt:

  • Caplugs Produkte: 2 Micro Packs
  • Shercon Maskierungsprodukte: 75 € Mindestbestellwert
  • Evergreen Laborprodukte: 100 € Mindestbestellwert für Kunden aus der EU; 500 € Mindestbestellwert für alle Exportsendungen)

Caplugs kann die Mindestbestellmengen jederzeit und ohne Vorankündigung ändern.

8. Stornierung. Keine von Caplugs angenommene Bestellung kann vom Kunden storniert oder geändert werden, es sei denn, Caplugs hat dem schriftlich zugestimmt. Im Falle einer Stornierung oder eines Lieferaufschubs einer Bestellung übernimmt der Kunde die sofortige Haftung für den abgeschlossenen Teil der Bestellung und für alle ausgeführten Material- oder Werkzeugarbeiten, und Caplugs kann die sofortige Zahlung der fälligen Beträge verlangen.

9. Vertrauen. Caplugs kann sich auf alle Informationen, Daten, Abmessungen, Blaupausen, Schemata, Diagramme, Spezifikationen oder andere Zeichnungen oder Darstellungen verlassen, die vom Kunden oder in seinem Namen mündlich oder schriftlich zur Verfügung gestellt werden, und ist nicht verpflichtet, unabhängige Nachforschungen oder Untersuchungen anzustellen. Caplugs übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung für erteilte Ratschläge oder Unterstützung oder erzielte Ergebnisse; alle derartigen Ratschläge oder Unterstützung werden auf Risiko des Kunden erteilt und akzeptiert. Der Kunde übernimmt die gesamte Verantwortung für die Bewertung der Produkte und die Bestimmung der Eignung der Produkte für die vom Kunden beabsichtigte Anwendung, und der Kunde übernimmt alle mit einer solchen Verwendung verbundenen Risiken und Haftungen.

10. Inspektion und Akzeptanz. Der Kunde hat dreißig (30) Tage nach Erhalt der Produkte Zeit, die Produkte auf Übereinstimmung mit den Spezifikationen zu prüfen, die im Angebot von Caplugs, in der Auftragsbestätigung oder auf andere Weise von den Parteien vereinbart wurden (die “Spezifikationen“). Der Kunde kann Produkte zurückweisen, die nicht im Wesentlichen mit den Spezifikationen übereinstimmen (“nicht konforme Produkte“). Alle Ablehnungen müssen schriftlich an Caplugs gerichtet werden und den Grund für die Ablehnung hinreichend genau angeben.

11. Rücksendungen. Rücksendungen werden ohne eineRMA-Nummernicht angenommen. Um nicht konforme Produkte zurückzusenden, muss sich der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Lieferung an den Caplugs-Kundendienst wenden, um eine RMA-Nummer zu erhalten. Es liegt im alleinigen Ermessen von Caplugs, nach Prüfung zu entscheiden, ob es sich bei den zurückgesandten Produkten um nicht konforme Produkte handelt, und die Entscheidung von Caplugs ist für den Kunden bindend. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden für zurückgesendete Produkte, die sich als nicht konforme Produkte herausgestellt haben, ist nach Caplugs eigenem Ermessen entweder: (i) Ersatz der zurückgesandten Produkte, oder (ii) Rückerstattung des vom Kunden für die zurückgegebenen Produkte gezahlten Betrags. Alle anderen Rücksendungen sind auf Standardkartons beschränkt und unterliegen einer Rücknahmegebühr von 30 %, wenn sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Versand eingehen, oder einer Rücknahmegebühr von 50 %, wenn sie dreißig (30) bis neunzig (90) Tage nach Versand eingehen. Rücksendungen werden nicht länger als neunzig (90) Tage nach dem Versand akzeptiert. Mini Packs und Micro Packs können nicht zurückgegeben werden. Sterile Artikel und vorgefüllte Behälter können nicht zurückgegeben werden.

12. Eingeschränkte Garantie. Caplugs garantiert, dass die Produkte bei Lieferung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und im Wesentlichen den Spezifikationen entsprechen. Produkte, die von Dritten hergestellt wurden, fallen nicht unter die vorstehende Garantie; in Bezug auf solche Produkte von Dritten gibt Caplugs hiermit jegliche Garantien an den Kunden weiter, soweit dies vom ursprünglichen Hersteller erlaubt ist. MIT AUSNAHME DER ANGABEN IN DIESEM ABSCHNITT 12 GIBT CAPLUGS KEINE WEITEREN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK), ODER DIE SICH AUS HANDELSBRAUCH ODER HANDELSGEWOHNHEITEN ERGEBEN. Caplugs ist nicht haftbar für eine Verletzung der in diesem Abschnitt 12 dargelegten Garantie, wenn: (i) der Kunde die Produkte nach dieser Mitteilung weiter nutzt; (ii) der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Anweisungen von Caplugs bezüglich der Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Produkte nicht befolgt hat; oder (iii) der Kunde diese Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Caplugs verändert oder repariert.

13. Begrenzung der Haftung. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESEM DOKUMENT: (A) CAPLUGS, SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER IHRE JEWEILIGEN DIREKTOREN, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER UND VERTRETER HAFTEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERSEHBAR WAREN ODER NICHT, GEGENÜBER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN, UND (B) DIE GESAMTE HAFTUNG VON CAPLUGS IM RAHMEN DER VEREINBARUNG ÜBERSTEIGT NICHT DEN GESAMTPREIS, DEN DER KUNDE AN CAPLUGS FÜR DIE PRODUKTE GEZAHLT HAT, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN; IN JEDEM FALL UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE HAFTUNG AUF EINEM VERTRAG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINER THEORIE DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT.

14. Entschädigung. Zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Caplugs nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, übernimmt der Kunde die gesamte Verantwortung und Haftung für Caplugs, seine leitenden Angestellten, Direktoren, Anteilseigner, Vertreter, Angestellten, Nachfolger und Bevollmächtigten und erklärt sich damit einverstanden, diese zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten von und gegen alle Ansprüche, Haftungen, Schäden, Verluste und Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, die in Verbindung mit oder direkt oder indirekt durch diese entstehen: (i) jede tatsächliche oder angebliche unsachgemäße Verwendung eines Produkts, (ii) Fahrlässigkeit, Unterlassungen oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden oder eines seiner Angestellten, Agenten oder Vertreter, und (iii) jede Behauptung, dass Produkte, die gemäß dem Design oder den Spezifikationen des Kunden geliefert werden, ein Patent, ein Urheberrecht, eine Marke, ein Geschäftsgeheimnis oder ein anderes Eigentumsrecht eines Dritten verletzen, unabhängig davon, ob sie allein oder in Kombination mit anderen Produkten oder Verfahren geliefert werden. Der Kunde darf solche Klagen oder Ansprüche nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Caplugs beilegen.

15. Werkzeuge. Alle Werkzeuge, die sich im Besitz von Caplugs befinden und dem Kunden gehören, werden für die Produktion von Teilen normal gewartet, es sei denn, sie werden nicht gewartet: (a) das Werkzeug mehr als 500.000 Teile pro Kavität produziert hat, oder (b) das Werkzeug hat seit mehr als einem (1) Jahr keine Produktionstätigkeit mehr ausgeübt. In beiden Fällen kann es notwendig sein, das Werkzeug nach dem Ermessen von Caplugs und auf Kosten des Kunden zu überholen oder umzubauen, bevor zusätzliche Teile hergestellt werden können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass als Gegenleistung für die Instandhaltung, Lagerung und/oder Entsorgung der Werkzeugeinsätze durch Caplugs alle Rechte, Titel und Interessen des Kunden an den Werkzeugeinsätzen nach einem Zeitraum von achtzehn (18) Monaten, in dem der Kunde keine Aufträge für Produkte erteilt, die mit diesen Einsätzen hergestellt wurden, automatisch auf Caplugs übertragen werden.

16. Vertrauliche Informationen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Informationen und Daten, die von Caplugs im Rahmen des Vertrages offengelegt oder übermittelt werden, einschließlich derjenigen, die in Zeichnungen oder Spezifikationen enthalten sind, Eigentum von Caplugs sind und vom Kunden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Caplugs nicht für andere Zwecke als zur Erfüllung des Vertrages verwendet werden.

17. Höhere Gewalt. Caplugs ist dem Kunden gegenüber nicht haftbar oder verantwortlich und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass der Kunde den Vertrag nicht erfüllt oder gebrochen hat, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Handlungen oder Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Caplugs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Explosionen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen, nationaler Notstand, Revolution, Aufstand, Epidemie, regionaler öffentlicher Gesundheitsnotstand, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskonflikte (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Spediteure betreffen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von angemessenen oder geeigneten Materialien, Materialien oder Telekommunikationsausfällen oder Stromausfällen. Im Falle eines der oben genannten Ereignisse hat Caplugs das zusätzliche Recht, die Frist für die Lieferung der Produkte gemäß dem Vertrag zu verlängern oder offene Bestellungen zu stornieren, ohne dass sich daraus eine Haftung für den Kunden ergibt.

18. Anwaltshonorare. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen den Parteien in Bezug auf oder aus dem Vertrag, der zu einem Rechtsstreit führt, erhält die obsiegende Partei ihre Anwaltsgebühren, Honorare für Fachleute und Kosten von der unterlegenen Partei erstattet; dieser Betrag kann zu einem in dem Rechtsstreit ergangenen Urteil hinzugefügt werden. Das Recht einer Partei auf die vorgenannten Ansprüche geht nicht mit der Urteilsverkündung zusammen, sondern besteht auch nach der Urteilsverkündung fort und erstreckt sich auf Rechtsmittel und die Beitreibung.

19. Zuweisung. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Caplugs abtreten, delegieren oder anderweitig übertragen. Eine solche Abtretung, Delegation oder Übertragung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Caplugs ist nichtig. Caplugs kann jederzeit und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden alle seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abtreten, delegieren oder übertragen.

20. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung in dem Umfang zu ändern oder zu ergänzen, der erforderlich ist, um die Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit zu beseitigen. Ist die Ergänzung oder Änderung einer solchen Bestimmung nicht möglich, so ist der Vertrag so auszulegen, als ob er die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie enthalten hätte, und eine solche Bestimmung berührt nicht die übrigen Bestimmungen des Vertrages.

21. Keine Drittbegünstigten. Die Vereinbarung gilt ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in dieser Vereinbarung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen natürlichen oder juristischen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel gleich welcher Art aus oder aufgrund der Vereinbarung zu gewähren.

22. Verhältnis der Vertragsparteien zueinander. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Auftragnehmers. Die Vereinbarung ist nicht so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form der gemeinsamen Unternehmung, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien entsteht, und keine Partei ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

23. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Die Vereinbarung wird ausschließlich nach dem materiellen und prozessualen Recht der Niederlande ausgelegt und durchgesetzt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts und ohne Berücksichtigung von Auslegungsregeln, die sich darauf beziehen, welche Partei die Vereinbarung verfasst hat. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf nicht auf diesen Vertrag anwendbar ist. Alle gerichtlichen Klagen, Handlungen oder Verfahren, mit Ausnahme von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, sind bei dem Bezirksgericht oder dem Landgericht ‘s-Hertogenbosch anhängig zu machen, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte für alle diese Klagen, Handlungen oder Verfahren. Im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist ausschließlich der Präsident des Bezirksgerichts Amsterdam zuständig.

24. Verzicht. Kein Anspruch oder Recht, das sich aus einer Verletzung dieser Bedingungen durch den Kunden ergibt, kann ganz oder teilweise durch einen Verzicht auf den Anspruch oder das Recht abgelöst werden, es sei denn, der Verzicht wurde schriftlich von einem autorisierten Vertreter von Caplugs unterzeichnet. Der Verzicht von Caplugs oder die Akzeptanz eines Verstoßes des Kunden gegen eine Bestimmung der Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf oder eine Entschuldigung für die Nichterfüllung einer anderen Bestimmung oder eines früheren oder späteren Verstoßes gegen die gleiche Bestimmung dar.

25. Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Diese Bedingungen und jede Vereinbarung stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung der Bedingungen des Vertrages zwischen den Parteien und den endgültigen Ausdruck der Bedingungen eines solchen Vertrages dar und ersetzen alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen, Anreize oder Bedingungen, ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich. Kein früherer Geschäftsverkehr zwischen den Parteien und kein Handelsbrauch ist relevant, um eine Bestimmung des Vertrages zu ergänzen oder zu erklären. Die Annahme oder Duldung einer vom Kunden gemäß dem Vertrag erbrachten Leistung durch Caplugs ist für die Bestimmung der Bedeutung dieses Vertrages nicht relevant, auch wenn Caplugs Kenntnis von der Art der Leistung und der Möglichkeit des Widerspruchs hat. Spätere Bestimmungen, Bedingungen, Absprachen oder Vereinbarungen, die vorgeben, diese Bedingungen oder den Vertrag zu ändern, sind nur dann verbindlich, wenn sie von Caplugs schriftlich herausgegeben und von Caplugs’ Commercial Director EMEA und einem autorisierten Vertreter des Kunden unterzeichnet wurden.